Das neue staatliche Vergabegesetz GvD Nr. 36/2023 tritt mit 01.07.2023 in Kraft. Der Südtiroler Landtag hat reagiert und entsprechend das eigene Landesvergabegesetz Nr. 16/2015 an die staatlichen Bestimmungen angepasst. Es geht bei den Änderungen vor allem um die Umsetzung staatlicher Vorschriften zur Vereinfachung der Auftragsvergabe. Der Enstprechende Landesgesetzentwurf Nr. 140/2023 wurde vom Landtag genehmigt. Siehe dazu auch die Pressemitteilung vom 10.06.2023.
Die Südtiroler Landesregierung hat inzwischen auch bereits einige verbindliche Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz über die öffentliche Auftragsvergabe erlassen welche ab 01.07.2023 wirksam sind.
Weitere Infos zu den wichtigsten Neuerungen folgen.