Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1157 vom 29.12.2023 (abgeändert mit Nr. 38/2024 und 204/2024) wurden die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauten und die allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen für das Jahr 2024 genehmigt. Die Gültigkeit des Richtpreisverzeichnisses endet jedes Jahr am 31. Dezember, kann aber vorübergehend bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres für Vergabeverfahren verwendet werden, dessen Projekte vor diesem Datum genehmigt wurden. Downloads: Link Landesrichtpreisverzeichnis 2024
Siehe auch Mitteilung auf dem Bauservice-Portal (Kundenbereich).