Gemäß den Bestimmungen des Artikels 36, Abs. 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023 wurde eine Funktion eingeführt, die es den in der Endwertung platzierten Wirtschaftsteilnehmern (WT) ermöglicht, auf die Dokumente des Zuschlagsempfängers zuzugreifen. Darüber hinaus können Wirtschaftsteilnehmer, die sich unter den ersten fünf Plätzen befinden, gegenseitig auf die eingereichten Angebote zugreifen. Die neue Funktionalität gruppiert die in der Rangliste enthaltenen Wirtschaftteilnehmer und ermöglicht das Hinzufügen oder Entfernen von Dokumenten, auf die Zugriff gewährt oder verweigert wird. Weitere betriebliche Beschreibungen und Updates zur ISOV-Plattform sind in der News_8_2024 verfügbar. Downloads: