Die Gesetzesnorm welche die Anzahlung von 20 % auf öffentliche Bauaufträge vorsieht wurde bis zum 31.07.2016 verlängert (Gesetzeskeret 210 vom 30.12.2015 – Milleproroghe). Bis zum 31.12.2016 findet dann noch der reduzierte %-Satz von 10 % Anwendung. Die im Juni 2013 eingeführte Verpflichtung für die öffentlichen Verwaltungen, sieht vor, dass innerhalb von 15 Tagen nach Arbeitsbeginn 20% Vorschuss auf den Vertragspreis auszuzahlen sind; dazu muss eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft über den Betrag des Vorschusses, erhöht um die gesetzlichen Zinsen für den Zeitraum, der für die Einbringung des Vorschusses notwendig ist, vorgelegt werden. Link zum Rundschreiben vom der Autonomen Provinz Bozen Südtirol vom 02.10.2013: Rundschreiben Mitteilung Verlängerung bis 31.07.2016