(LPA) Die Südtiroler Landesregierung hat den Leitfaden zur Anwendung des Landesvergabegesetzes verabschiedet. Die Geduld und der partizipative Prozess aller Beteiligten haben sich gelohnt: Das sogenannte Blaue Buch erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten. „Nun verfügen auch kleinere Unternehmen über mehr Klarheit, wie sie zu öffentlichen Aufträgen gelangen“, sagt der LH Kompatscher.
Hier kann der Leitfaden heruntergeladen werden.
Wer öffentliche Aufträge vergibt oder diese für sich gewinnen will, hat sich schon länger über das neue Südtiroler Vergabegesetz Gedanken gemacht. Vor allem über die Komplexität, die ein solch ausgefeiltes Regelwerk in sich trägt. Um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, hat die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge, kurz AOV diesen Leitfaden verfasst.
Das Gesetz Nr. 16/2015 ist seit 06.01.2016 in Kraft. Nun hat die Landeregierung den dazugehörigen Leitfaden verabschiedet, der auf mehreren Ebenen für Klarheit sorgt. Dieser trägt auch den Namen „Blaues Buch des öffentlichen Auftragswesens in Südtirol“.
Die AOV hat auch eine massive Schulungsoffensive zur optimalen Anwendung des Landesgesetzes gestartet. Über 500 Beamten des Landes und der Gemeinden haben in den letzten Wochen gelernt, mit dem neuen Vergabesystem umzugehen. Weitere 500 Personen kommen den kommenden beiden Wochen dran, Anfang März kommen die Mitarbeiter der Wirtschaftsteilnehmer an die Reihe.
Das neue Gesetz hat es in sich. Es ist das erste Gesetz, das EU-Richtlinien direkt übernimmt, ohne sich am italienischen Gesetz zu orientieren, das erst kurz nach den Südtiroler Pendant im römischen Senat verabschiedet worden ist.
Landeshauptmann Arno Kompatscher sagt dazu: "Das Landesgesetz schöpft alle EU-rechtlichen Möglichkeiten aus, um auch den kleineren Südtiroler Unternehmen eine stärkere Berücksichtigung bei der Auftragsvergabe zu sichern“. Obwohl für die Wirtschaft viel von den öffentlichen Aufträgen abhängt, sind bis jetzt von dieser Adresse keine Klagen laut geworden – ganz im Gegenteil. Der Präsident der Südtiroler Wirtschafsringes (SWR), Philipp Moser lobte das Landesvergabegesetz, es sei sehr gut gelungen.
Beanstandungen und Rekurse gab es auch keine aus Rom. „Der Grund liegt darin, dass wir das Gesetz nicht nur sehr gut durchdacht sondern es uns haben vorab von der Regierung in Rom und dem Verfassungsgericht freigeben lassen“, erklärt der Landeshauptmann. „Die Geduld aller Beteiligten hat sich also gelohnt.“
Umso mehr Motivation besteht nun für Unternehmen und Verwalter, sich jetzt eingehend mit dem „Blauen Buch“ auseinanderzusetzen, denn das Gesetz selbst kann nicht alle Fragen der Anwender beantworten. Der Leitfaden, den die AOV in Absprache mit dem Bautenressort, dem Südtiroler Gemeindenverband und der Stadtgemeinde Bozen vorbereitet hat, ist in seiner Art der erste für ein Landesgesetz. „Es wird für mehr Rechtssicherheit sorgen, weil es unter anderem klärt, für welche Bereiche das Landesgesetz und für welche das stattliche Vergabegesetz gilt – und was im Fall von Überschneidungen zu tun ist“, sagt Kompatscher.
Zurzeit werde an den noch ausständigen Durchführungsbestimmungen zu zwei Artikeln des Landesvergabegesetzes (Nr. 18 und 35) gearbeitet. Diese betreffen die Themen freiberufliche Verträge wie Ingenieur- und Architekturaufträge, die Nachhaltigkeit sowie die Vorzugskriterien für Betriebe, die Lehrlinge beschäftigen. Sie sollen das Vergabegesetz weiter abrunden. Bis diese erlassen sind, kann aber trotzdem ausgeschrieben werden.
Man kann nun gespannt sein wer die erste Ausschreibung nach dem neuen Gesetz veröffentlicht wird.
Hier finden Sie weitere Vorlagen und Schulungsunterlagen:
- Leitfaden, Vademekum u.a. Anleitungen
- Sämtliche Vordrucke, Anleitungen, Niederschriften, Verträge und Richtlinie sowie Modelle für Ausschreibungen, Niederschriften und übertrieben niedrige Angebote
- Schulungsunterlagen (Dr. Mathà, dott.ssa Sciarrone, Dott. Nettis, Dr.in Ramoser), Rechtsquellen und Leitlinien, Vorgehensweise bei Projektfinancing und den Leitfaden KMU zur Förderung der Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen