Der Ministerrat hat das Gesetzesvertretende Dekret betreffend die Anwendungsrichtlinien der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Verträge genehmigt. Das GvD Nr. 50 vom 18.04.2016 wurde im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und tritt mit 19.04.2016 in Kraft.
Der neue Kodex der Verträge ersetzt somit vollinhaltlich das GvD Nr. 163/2006 und gilt für alle Verfahren welche ab 19.04.2016 in die Wege geleitet werden
Links: GvD Nr. 50/2016
Gegenüberstellung – GvD Nr. 50/2016 und EU-Anwendungsrichtlinien