Mit Ministerialdekret Nr. 248 vom 10.11.2016 wurden jene Arbeiten festgelegt für welche Komponenten mit beträchtlichem Inhalt notwendig sind, die sogenannten SIOS-Arbeitskategorien ("superspezialisierte" Kategorien).
Das Dekret wird mit 19. Jänner 2017 in Kraft treten und erkennt als Teil der SIOS-Kategorien auch die SOA-Kategorien OS 12B und OS 32. Beide waren vor dieser Änderung als Kategorien ohne zwingend vorgeschriebener Qualifikation klassifiziert.
In einem Rundschreiben erinnert die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge der Autonomen Provinz Bozen Südtirol daran, dass:
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ausgliederbare Kategorien, welche einzeln 10 % des Gesamtbetrages der Arbeit überschreiten, gemäß Art. 89 Abs. 11 des GvD Nr. 50/2016 als “SIOS” oder sog. “superspezialisierte” Kategorien angesehen werden (siehe nachfolgende Aufstellung)
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gemäß Art. 105, Abs. 5, des GvD Nr. 50/2016, SIOS bis zu einem Höchstprozentsatz von 30 % des entsprechenden Betrages weitervergeben werden können und dass dieses Ausmaß nicht zur Erreichung des Höchstprozentsatzes von 30% des Vertragsbetrages gemäß Art. 105, Abs. 2, GvD Nr. 50/2016 gilt;
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gemäß Art. 89, Abs. 11, des GvD Nr. 50/2016 für die SIOS die Nutzung von Kapazitäten Dritter nicht erlaubt ist.
Aufstellung aller SIOS-Kategorien:
OG 11 Technische Anlagen
OS 2-A Verzierte Oberflächen und bewegliche Güter von geschichtlichem und künstlerischem Interesse
OS 2-B Mobile Kulturgüter im Bereich Buch- und Archivmaterial
OS 4 Förderanlagen
OS 11 Spezialelemente bei Tragkonstruktionen
OS 12-A Leitplanken im Straßenverkehr
OS 12-B Steinschlag- und Lawinenschutzbauten und Ähnliches
OS 13 Stahlbetonfertigteile für Tragwerke
OS 14 Müllentsorgungs- und Abfallverwertungsanlagen
OS 18-A Bauelemente aus Stahl oder Metall
OS 18-B Bauelemente für Fassaden
OS 21 Arbeiten für Spezialtragwerke
OS 25 Archäologische Grabungen
OS 30 Elektro-, Telefon-, Funksprech- und Fernsehanlagen im Innenbereich
OS 32 Holzkonstruktionen
Zum Download des vollinhaltlichen Dekretes: Dekret des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr vom 10. November 2016, Nr. 248 "Regolamento recante individuazione delle opere per le quali sono necessari lavori o componenti di notevole contenuto tecnologico o di rilevante complessità tecnica e dei requisiti di specializzazione richiesti per la loro esecuzione, ai sensi dell'articolo 89, comma 11, del decreto legislativo 18 aprile 2016, n. 50", veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik (Gazzetta Ufficiale) vom 04.01.2017, Nr. 3.