Der Südtiroler Landtag hat am 19. Jänner 2017 das Landesvergabegesetz (Nr. 16 vom 17.12.2015) angepasst und damit den Vorschlägen einer Expertengruppe Rechnung getragen, die das Landesvergabegesetz nicht wesentlich abändern, aber die territorialen Begebenheiten berücksichtigen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Vergabeagentur wird nun auch den Leitfaden entsprechend allen Änderungen überarbeiten.
Rundschreiben AOV Nr. 1 mit den wichtigsten Neuerungen [PDF 547 KB]
Landesgesetz Nr. 16/2015 in neuer Fassung mit Stand 02.01.2017 [PDF 547 KB]
Genehmigter Gesetzesentwurf Südtiroler Landtag