(LPA) Die Kontinuität in puncto Plattform der Agentur für die Verfahren (AOV) ist gewahrt. In Gegenwart von Landeshauptmann Arno Kompatscher haben am 15. Dezember der Direktor der Landesagentur für öffentliche Aufträge AOV, Thomas Mathà, und der Direktor des Mailänder IT-Unternehmens i-Faber, Luca Bondini, den Vertrag für die Zusammenarbeit in den nächsten drei bis fünf Jahren besiegelt.
Ab 1. Jänner zahlt der Zuschlagsempfänger keine Transaktionsgebühren mehr
Landeshauptmann Arno Kompatscher ist froh, dass seine Regierung mit diesem Vertrag auch ein weiteres Wahlversprechen erfüllen kann: "Ab 2018 fällt die Transaktionsgebühr weg, mit der sich Unternehmen bislang an den Führungskosten der Plattform beteiligen mussten. Diese Kosten trägt nunmehr die Vergabeagentur."
Von den drei Teilnehmern an der Ausschreibung, alles große IT-Dienstleister, hat zum dritten Mal in Folge i-Faber gewonnen. Der Dienstleistungsvertrag hat einer Dauer von drei Jahren, kann aber auf fünf verlängert werden. Er hat einen Wert von 1.027.500 bis 1.370.000 Euro, je nachdem wie viel das IT-Unternehmen an Leistungen erbringt.
Rund 3000 Anwender in rund 500 öffentlichen Körperschaften, allen voran Land und Gemeinden, nutzen die Vergabeplattform, berichtet Mathà. Rund 20.000 Unternehmen seien als mögliche Lieferanten auf der Plattform angemeldet.
Hier die bisher gültige Regelung zur Vergütung an den Systemadministrator:
- Ausschreibungen mit Zuschlagspreis unter 10.000,00€ - Nichts geschuldet
- Ausschreibungen zwischen 10.000,00 - 200.000,00€ - 0,40 % auf Vergabebetrag
- Ausschreibungen zwischen 200.000,01 - 2.000.000,00€ - 0,35 % auf Vergabebetrag
- Ausschreibungen zwischen 2.000.000,01 - 5.000.000,00€ - 0,31 % auf Vergabebetrag
- Ausschreibungen mit Zuschlagspreis über 5.000.000,00€ - Pauschal 24.000,00 €
Wer zum Beispiel einen Auftrag im Ausmaß von Euro 600.000 übernommen hat, zahlte bis vor kurzem Euro 2.100 an Transaktionsgebühren an I-Faber.
Maximal 1,37 Millionen Euro wird das Mailänder IT-Unternehmen in den nächsten drei Jahren für Betreibung, Ausbau und Verbesserung der Vergabe-Plattform erhalten
Der Dienstleistungsvertrag umfasst alle Aufgaben, die mit der Führung der Vergabeplattform zusammenhängen, allem voran die Weiterentwicklung der Plattform in Richtung zunehmender Anwenderfreundlichkeit, neue Funktionen, die fortlaufende Weiterbildung der Vergabestellen in den Körperschaften, die Ergänzungen aller Handbücher und Dokumentationen ebenso wie die Wartung in Störungsfällen. "Über eine weiter verbesserte Funktionalität, auch in visueller Hinsicht, soll die Plattform dieses äußerst komplexe System der Ausschreibungen etwas einfacher und nachvollziehbarer machen, ohne dessen Rechtssicherheit zu beeinträchtigen", sagt Mathà.
Das System umfasst jetzt schon vielfältige Funktionen wie beispielsweise die digitale Ausschreibung von Aufträgen jeglicher Art, das sogenannte e-Procurement. Diese ist seit 2010 in Betrieb. Auch im Falle von Sammelbeschaffungen, für die die AOV nach einer Ausschreibung eine Vereinbarung mit dem besten Anbieter trifft, kann eine öffentliche Vergabestelle diese verhältnismäßig unbürokratisch abrufen und dennoch die Vorteile der höheren Wirtschaftlichkeit der Sammelbestellung für sich nutzen.
Best-Practice-Beispiel
Der Generaldirektor der i-Faber betonte gegenüber dem Landeshauptmann, dass die Vergabeplattform des Landes Südtirol in Italien als ein Best-Practice-Beispiel angesehen werde. Sein Unternehmen werde weiterhin die Anregungen der Tausenden von Anwendern ernst nehmen, um auf diese Weise die Plattform unentwegt zu verbessern.
Siehe auch die Bauservice-News vom 8. August 2017: https://www.bauservice.it/de/bauservice/news/39-kosten-fuer-vergabeportal-nicht-mehr-vom-zuschlagsempfaenger-geschuldet.html