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Kontrolle der Daten im Ausschreibungsportal ISOV
03.12.2018
Ab 15. Oktober 2018 wurde die Handhabung des telematischen Verzeichnisses überarbeitet. Deshalb erfolgt eine Überprüfung der Registrierungen im Adressverzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, damit ein Wirtschaftsteilnehmer in der Plattform ISOV als aktiv anerkannt wird:
• Die Vollständigkeit und Richtigkeit der anagrafischen Daten;
• das Vorhandensein der betrieblichen E-Mail- Adresse;
• das Vorhandensein der betrieblichen PEC_E-Mail-Adresse (nur für die nationalen Wirtschaftsteilnehmer);
• Innerhalb der letzten 3 Jahre an einem Verfahren teilgenommen oder eine Vergabe erhalten zu haben.
Deshalb ist es wichtig auf dem eigenen Profil die Vollständigkeit und Richtigkeit der betrieblichen Daten mit folgendem Schwerpunkt zu überprüfen:
• Daten des Unternehmens (Bezeichnung, Rechtssitz);
• Steuernummern (Unternehmen und gesetzlicher Vertreter);
• Standortdaten (Rechtssitz, Staat, Provinz, Stadt).
Für die betrieblichen E-Mail-Adressen (betriebliche und PEC) wurden im Adressverzeichnis zwei neue Felder, als Pflichtfelder, eingefügt.
Download Rundschreiben ISOV-Portal vom 28.11.2018