Mit dem GD Nr. 76/2020 dem sogenannten Vereinfachungsdekret wurde unter anderem eine Beschleunigung der Auszahlung bei Baufortschritten beschlossen.
Für die am 17. Juli 2020 in Ausführung befindlichen Arbeiten gilt gemäß Art. 8 Abs. 4 Buchst. a) des Gesetzesdekretes Nr. 76/2020 folgendes :
a) Der Bauleiter erlässt den Baufortschritt innerhalb von fünfzehn Tagen.
b) Die Zahlungsbescheinigung wird zeitgleich und auf jeden Fall innerhalb von fünf Tagen vom Erlass des Baufortschritts an ausgestellt.
c) Die Zahlung erfolgt innerhalb von fünfzehn Tagen ab Ausstellung der Zahlungsbescheinigung.
Weitere Neuerungen in Bezug auf Einstellung der Arbeiten, Technischer Beirat und Übergabe im Dringlichkeitswege finden Sie hier:
Rundschreiben Südtiroler Landesverwaltung
Gesetzes Nr. 76 vom 16.07.2020