(LPA/sv) Nachdem einige Bestimmungen des das LG Nr. 3 vom 16. April 2020 (sog. lex covid) für verfassungswidrig erklärt wurden, ist die Anwendung der nationalen Vereinfachungs- und Beschleunigungsbestimmungen, die zur Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Notlage erlassen wurden (siehe insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 120/2020 "Decreto Semplificazioni" und des Gesetzes Nr. 77/2020 "Decreto Rilancio“ ), bei öffentlichen Aufträgen im Interessenbereich des Landes zulässig.
Damit gelten, bis auf Weiteres, für die Ausschreibung von Arbeiten folgende Schwellenwerte:
Für mehr Klarheit über die konkreten Auswirkungen der nationalen Bestimmungen und die Schwellenwerte für Lieferungen und Dienstleistungen siehe die beigefügte Anlage.
Anlage