Für Unternehmen, die private Arbeiten ausführen, die für die sogenannten Steuerbegünstigungen "Bonus edilizi" in Höhe von mehr als 516.000 EUR in Frage kommen, wird ab dem 1. Januar 2023 die Verpflichtung zum Besitz des SOA-Zertifikats obligatorisch sein.
Dies sieht das Gesetz Nr. 51 vom 20. Mai 2022 vor, das im Amtsblatt Nr. 117 vom 20.05.2022 veröffentlicht wurde.
Ab dem Jahr 2023 gelten daher für die Inanspruchnahme des Ecobonus für Bauvorhaben, die den Betrag von 516.000 EUR überschreiten, die im oben genannten Gesetz festgelegten Bedingungen:
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