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Neues Vademekum zum Untersuchungsbeistand –Richtigstellung und dokumentarische Vervollständigung von Ausschreibungsunterlagen
02.11.2022
Das Vademekum zum Untersuchungsbeistand der Agentur für öffentliche Verträge (AOV) wurde veröffentlicht und entsprechend an den neuen „Bando-Tipo ANAC“ Nr. 1 und an die neuesten doktrinären und rechtswissenschaftlichen Orientierungen angepasst. Das Dokument ist für die Vergabestellen nicht bindend, d.h. der Inhalt ist als rein informativ und beschreibend zu verstehen.
Formelle Mängel des Antrags, und insbesondere das Fehlen, die Unvollständigkeit und andere wesentliche Unregelmäßigkeiten der Bestandteile des Antrags, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf den wesentlichen Inhalt des wirtschaftlichen und technischen Angebots beziehen, können durch das Verfahren des Untersuchungsbeistandes nach Artikel 83, Absatz 9 des GvD Nr. 50/2016 behoben werden.
Es ist klarzustellen, dass eine wesentliche Unregelmäßigkeit im Wege des Untersuchungsbeistandes behoben werden kann, wenn sie nicht mit einem wesentlichen Mangel der Anforderung einhergeht, zu deren Nachweis die fehlenden oder nicht ordnungsgemäß vorgelegten Unterlagen bestimmt waren.
Eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung der Unterlagen ist daher nur zulässig, wenn dadurch das Vorliegen der vorher bestehenden Voraussetzungen also Voraussetzungen für die Teilnahme und der Unterlagen/Bestandteile des Angebots bescheinigt werden kann.
Hier zum download eine nicht erschöpfende Auflistung von nicht sanierbaren und sanierbaren Mängeln während des Ausschreibungsverfahrens.