Die wesentlichen Änderungen beinhalten die Anpassung an die Bestimmungen des neuen Vergabekodex, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Nutzung von EEE, die Anforderungen an die digitale Sicherheit sowie die neugefassten Regelungen zum Zugang zu Dokumenten.
Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Inkrafttreten des neuen Vergabekodex und der Veröffentlichung dieser aktualisierten Vordrucke kann die Vergabeagentur der autonomen Provinz Bozen keine Gewähr für die absolute Korrektheit und Vollständigkeit der Interpretationen und erstellten Dokumente übernehmen. Es obliegt daher den jeweiligen Vergabestellen, die neuen Vorgaben sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten oder Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Bestimmungen entsprechendes Feedback zu geben.
Um die Lektüre der Änderungen zu erleichtern, wird eine Fassung nur zur Ansicht bereitgestellt, die die vorgenommenen Änderungen – hervorgehoben in gelber Farbe – enthält.
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