Der Südtiroler Landtag hat am 16. Juli das Landeskulturgesetz genehmigt, in welchem Bestimmungen eingeführt wurden, welche Erleichterungen für das Vergabewesen sowohl für der Verwaltung, als auch der Wirtschaft bringen. "Die Gemeinden müssen sich für kleine Aufträge nicht – wie im übrigen Staatsgebiet - einer zentralen Vergabestelle bedienen und brauchen Aufträge bis zu 40.000 Euro nicht telematisch vergeben", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher in einer Pressemitteilung der Autonomen Provinz Südtirol.
Neues Vergabegesetz im Herbst
Im Herbst soll das neue Vergabegesetz des Landes vom Landtag genehmigt werden. Mit diesem Gesetz sollen alle Möglichkeiten zur Förderung regionaler Kreisläufe ausgeschöpft werden, Verwaltungen und Betriebe bürokratisch entlastest und der Iter an die Größe des Auftrags angepasst werden. Bis dahin müssen aber einige wesentliche Bestimmungen erlassen werden, und deshalb musste die einzige Möglichkeit, vor der Sommerpause noch gesetzgeberisch aktiv zu werden, genutzt werden.
Im Landeskulturgesetz ist auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher der Artikel 10/bis eingefügt und genehmigt worden.
Zentralisierung abgewendet
Der staatliche Kodex der Verträge sieht vor, dass ab dem 1. September 2015 die Gemeinden alle Ausschreibungen über eine zentrale Sammelstelle abwickeln müssen. In Südtirol wären davon alle Gemeinden bis auf die Landeshauptstadt Bozen betroffen gewesen. Dieser Problematik hat die Landesregierung Rechnung getragen und mit der jetzt erlassenen Norm im Kulturgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Gemeinden weiterhin Güter und Dienstleistungen im Wert unter € 207.000 sowie Bauaufträge unter einer Million Euro autonom ausschreiben können. „Das ist nicht nur im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, sondern wir vermeiden damit, dass es zu Verzögerungen bei den Ausschreibungen kommt. Außerdem sind die Gemeinden mit ihren Ausschreibungen näher bei den Unternehmen vor Ort und treffen damit den Markt besser,“ ist der Landeshauptmann überzeugt.
Wertgrenze für telematische Ausschreibungen von 1.500 auf 40.000 angehoben
Gesetzlich festgelegt wurde auch, dass für Aufträge im Wert von bis zu 40.000 Euro das telematische Vergabeverfahren nicht verpflichtend ist. Dies gilt nicht nur für das Land, sondern auch für die Gemeinden, die Bezirksgemeinschafen, die Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsrechte und die Bonifizierungskonsortien. „Die Grenze lag bisher bei 1500 Euro und wir setzen sie nun auf 40.000 Euro. Mit dieser Maßnahme vereinfachen wir die Verfahren und fördern die lokalen Kreisläufe“, erklärt der Landeshauptmann. Gleichzeitig werde der größtmögliche Marktzugang sichergestellt, da das digitale Vergabeverfahren derzeit für kleinere Betriebe noch eine Hemmschwelle darstellt, sagt Kompatscher.
Trotzdem: telematische Ausschreibungen werden Standard
Der Landeshauptmann weist aber auch darauf hin, dass die telematische Auftragsvergabe in wenigen Jahren in ganz Europa Standard sein wird: „Dieser Entwicklung können und wollen wir uns nicht entziehen. Die Südtiroler Wirtschaft muss sich auf diese Entwicklung vorbereiten.“
Weitere INFOS auf der Internetseite der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol - Agentur für dioe Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge