An der Ausschreibung der Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung „Frigele“ in Meran für einen Betrag von 2,5 Mio Euro haben 121 Unternehmen ein Angebot eingereicht. Bisher haben sich an Ausschreibungen der Stadtverwaltung Meran höchsten 20 Firmen beteiligt.
Der bisherige Rekordbeteiligung in Südtirol lag bei 84 Teilnehmern. Dabei handelte es sich um die Arbeiten zur Abwasserentsorgung von Saltria zur Verbandskläranlage Pontives der Gesellschaft Ecocenter AG. Nur bei 5 weiteren Ausschreibungen von Südtiroler Vergabestellen waren mehr als 50 Teilnehmer.
In unserer Nachbarprovinz Trentino ist die Problematik noch akuter: dort ist es keine Seltenheit, dass über 100 Interessierte Firmen an offenen Verfahren teilnehmen. Im Vergleichszeitraum gab es im Trentino 85 Ausschreibungen mit über 50 Teilnehmern, der Rekord liegt bei 316 Teilnehmer für Straßenbauarbeiten im Ausmaß von 1,6 Mio Euro in der Gemeinde Ala. Jeder kann sich vorstellen wie zeitaufwändig die Prüfung der Angebote für die Vergabestelle ist und wieviel Glück man braucht, um den Zuschlag zu erhalten.
Was sind die Gründe, dass auch in Südtirol der Trend zur massenhaften Teilnahme hingeht?
Einerseits ist es sicherlich die Tatsache, dass die Aufträge hier in Südtirol auch für Firmen aus dem gesamten Staatsgebiet interessant sind, aber vor allem liegt es an der Veröffentlichungspflicht auf dem Ausschreibungsportal des Landes. Interessierte Firmen brauchen nur mehr einzelnen Portale zu konsultieren und haben somit auf einfachste Weise Zugang zu den Ausschreibungen.
Bis 2008: Veröffentlichungspflicht nur an Amtstafel der Vergabestelle
Bis 2008 fand in Südtirol noch die Bestimmung laut Art. 34, Absatz 1 des inzwischen abgeschaffenen Landesgesetzes Nr. 6/1998 Anwendung, wonach Ausschreibungen bis 2,5 Mio Euro nur an der Amtstafel der Vergabestelle veröffentlicht werden mussten. Somit war der Zugang zu diesen Informationen für auswärtige Firmen nur erschwert möglich.
Im geplanten neuen Landesgesetz für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollte deshalb dieser Umstand berücksichtigt werden: die Wiedereinführung des genannten Art. 34 Absatz 1 des Ex Landesgesetztes 6/98, wonach Ausschreibungen bis 2,5 Mio. Euro nur an der (jetzt digitalen) Amtstafel der Vergabestelle veröffentlicht werden musste, wäre eine Gewähr dafür, dass solch massiver Andrang von auswärtigen Firmen eingeschränkt und die heimischen Unternehmen verstärkt zum Zug kommen würden.
Auf jeden Fall sollte zudem die Wertgrenze für die Verhandlungsverfahren von derzeit 1 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro (wie im Trentino bereits angewandt) angehoben werden.
Es ist von grundlegendem Interesse für die heimischen Unternehmen diese Forderungen bei der Verabschiedung des neuen Landesvergabegesetzes durchzusetzen.