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Vereinfachungen bei Vergaben unter € 40.000 und Beteiligungsprozess für Festlegung von Bewertungselementen bei Vergaben des wirtschaftlich günstigsten Angebotes
28.06.2017
Die Südtiroler Landesregierung hat in der Sitzung vom 27. Juni 2017 Anwendungsrichtlinien beschlossen, dass für Bauvorhaben unter 40.000 Euro, für die keine Baukonzession oder andere Genehmigungen vorgesehen ist, keine Projektüberprüfung und Validierung mehr notwendig ist. Dies ist ein zusätzlicher Schritt, um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren. Dies hat die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge, kurz AOV, in ihren Anwendungsrichtlinien nun so ergänzt. Diese Richtlinien sind einem ständigen Verbesserungsprozess unterzogen, um weitere Vereinfachungen zu ermöglichen. Südtirol ist laut AOV die einzige Provinz Italiens, die für Bauaufträge unter 40.000 Euro keine formalen Projekte benötigt.
Zudem wird die AOV einen partizipativen Dialog mit der Südtiroler Gesellschaft, den Wirtschaftsteilnehmern und Verbänden eröffnen, um zusätzliche Ideen für Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu sammeln, beispielsweise die Berücksichtigung aller Lebenszyklusphasen eines Gebäudes und der Einflussfaktoren auf den Lebenszyklus. Darüber hinaus sollten die Aufträge einen möglichst geringen Energie- und Betriebsmittelaufwand zur Folge haben und die gefahrlose Rückführung aller verwendeter Materialien ermöglichen. Es könnten ebenso Möglichkeiten ermittelt werden, wie die öffentliche Verwaltungen Ressourcen wiederverwerten können.
Lieferaufträge könnten in Zukunft verstärkt geringe Transportkosten und -wege berücksichtigen. Damit weren regionale Kreisläufe weiter gestärkt.
Bis zum 15. August 2017 haben alle interessierten Stellen und Personen Zeit, Vorschläge zu möglichen Themenschwerpunkten und konkrete Kriterien der AOV auf informellem Wege zuzuschicken, nämlich an aov.strategien@provinz.bz.it.
Die AOV wird eine technische Arbeitsgruppe einrichten, welche die Vorschläge analysiert. Personen oder Vertreter von Interessensgruppen können ebenso bis 15. August einen Antrag stellen, um an der Arbeitsgruppe teilzunehmen. Die AOV wird sich um eine ausgewogene Vertretung der Stakeholder bemühen. Ein Entgelt für die Mitarbeit ist nicht vorgesehen.
Anlagen:
Beschluss Landesregierung Nr. 695 vom 27.06.2017 - Anwendungsrichtlinien Bauaufträge bis zu 40.000 Euro
Öffentliches Konsultationsverfahren - Nachhaltigkeitskriterien