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Weitervergabe: Limit von 40 % entfällt ab sofort
03.10.2019
Der Europäische Gerichtshof erklärte mit Urteil vom 26.09.2019, die Unvereinbarkeit der auf nationaler Ebene vorgesehenen Einschränkung der Weitervergabe von maximal 40% gemäß Artikel 105 GvD Nr. 50/2016 mit der geltenden Richtlinie 2014/24/EU.
Die Südtiroler Vergabeagentur hat sofort darauf reagiert und teilt mit, dass mit sofortiger Wirkung die Einschränkung der Untervergabe auch für bereits veröffentlichte Ausschreibungen, deren Frist für die Einreichung der Angebote noch nicht abgelaufen ist, entfällt.
Die in Ausschreibungsunterlagen vorgesehene Obergrenze für die Untervergabe, auch mit Bezug auf die SIOS-Kategorien, gilt als nicht angebracht.
Bieter, welche bereits ein Angebot abgegeben haben, und es für notwendig erachten ihr Angebot zu ändern, können das Angebot im Portal aufrufen, zurücknehmen und neu einreichen.