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Preisanpassung für Baumaterialien bei öffentlichen Bauarbeiten
10.11.2021
Der Anstieg der Preise für Baurohstoffe ist ein Problem, das dem wichtigen Sektor der Bauwirtschaft schadet und zu einer Verlangsamung der energetischen und seismischen Gebäudesanierung führt, die dank Maßnahmen wie dem Superbonus wieder in Gang gekommen ist.
Die Preissteigerungen für Stahl, Aluminium und Kupfer erforderte ein außerordentliches Eingreifen der Regierung, die einen Preisanpassungsfonds mit einer Ausstattung von 100 Millionen Euro für das Jahr 2021 eingerichtet hat (Decreto Sostegni-bis - Gesetz 106/2021).
In der Zwischenzeit wurde das Ministerialdekret vom 30.09.2021 (Seiten 12 bis 15) im Amtsblatt der Republik veröffentlicht, welches die Aufteilung der Mittel auf kleine, mittlere und große Unternehmen definiert und die Regeln für den Zugang der öffentlichen Verwaltungen festlegt, die nicht in der Lage sind, den Betrag der fälligen Anpassungen zu decken.
Es fehlt jedoch noch das Dekret, welches die Preiserhöhungen festlegt. Nach erfolgter Veröffentlichung dieses Dekretes wird den Unternehmen eine Frist von 15 Tagen eingeräumt, um ihren Antrag auf Entschädigung einzureichen.
Die an die Unternehmer zustehende Entschädigung wird ermittelt, indem auf die vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 abgerechneten Mengen der einzelnen Materialien die in der Verordnung festgestellten Preiserhöhungen bezogen auf das Datum des Angebots angewandt werden, die bei ausschließlicher Bezugnahme auf das Jahr 2021 mehr als 8 % und bei Bezugnahme auf mehrere Jahre insgesamt mehr als 10 % betragen.
Es wird empfohlen, dass die Unternehmen damit beginnen, die Unterlagen (Rechnungen, Lieferantenerklärungen, Preislisten usw.) zu sammeln, die dem künftigen Entschädigungsantrag beigefügt werden sollen.
Siehe auch die Bauservice-Meldung vom 02.09.2021